INCLUSION INTERNATIONAL

 

Die Prinzipien von Inclusion International berücksichtigen die folgenden Punkte

(1)Menschen mit geistiger Behinderung sind Bürger ihres Landes, sie haben nicht weniger als andere Mitbürger ein Recht auf Aufmerksamkeit, Achtung und rechtlichen Schutz.. (2)Menschen mit geistiger Behinderung sollen in der Gemeinschaft leben, lernen, arbeiten und ihr Leben geniessen und sollten wie andere Bürger akzeptiert und geachtet sein. (3)Die Familie wird als Hauptquelle von Liebe und Sicherheit für einen Menschen mit geistiger Behinderung angesehen. Menschen ohne Familie müssen über soziale Einrichtungen möglichst familienähnliche Erfahrungen und Erlebnisse geboten werden.

(4)Menschen mit geistiger Behinderung sollten die Unterstützung erfahren, die sie brauchen, um das Bestmögliche aus ihren Fähigkeiten herauszuholen.

(5)Geistige Behinderung darf nicht schon allein zu irgendeiner Art von Diskriminierung führen.

(6)Die letzte Entscheidungsinstanz über Fragen, die einen bestimmten Menschen mit Behinderung betreffen, muss die Frage sein " Was ist für den einzelnen richtig ? " ; solche Entscheidungen sollten aber immer auch kulturell gerechtfertigt sein und diesem Menschen nützen.

(7)Sollten Einschränkungen oder besondere Vorkehrungen unvermeidlich für das Wohlergehen eines Menschen mit geistiger Behinderung sein, so müssen diese möglichst wenig restriktiv und mit einem Programm verbunden sein, das darauf abzielt, solche Einschränkungen so schnell wie möglich zu beseitigen . Auf der Grundlage dieser sieben Thesen proklamiert Inclusion International die folgenden Prinzipien :

I- Menschenrechte

Inclusion International stimmt den folgenden Deklarationen/Konventionen zu :

a)der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (1948), wonach jedes Mitglied der Menschheitsfamilie ohne Unterschied gleiche und unveräusserliche Rechte auf Menschenwürde und freien Zugang zu Erziehung und Ausbildung hat, so dass es seine Fähigkeiten in höchstmöglichem Masse entwickeln kann.

b)der Deklaration der Rechte von geistig Behinderten der Vereinten Nationen (1971), in der die notwendige Sondererziehung, Behandlung und Fürsorge spezifiziert werden und die internationales und nationales Handeln verlangt, um das Wohlergehen der Menschen mit geistiger Behinderung und die Beachtung ihrer Rechte zu garantieren.

c)der Deklaration der Rechte der Behinderten, die 1975 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen wurde und die Massnahmen beschreibt, wie behinderte Menschen so selbstbewusst wie möglich werden können oder wie ihre soziale Integration beschleunigt werden kann.

d)der Konvention über die Rechte des kindes, wie sie 1989 von den Vereinten Nationen verabschiedet wurde, und die auch dem körperlich, geistig oder sozial behinderten Kind das Recht auf Sonderbehandlung, Sondererziehung und Fürsorge zusichert, so wie es seine besonderen Lebensumstände erfordern.

e)den Standardregeln zur Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung, die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (1993) beschlossen wurden und eine starke moralische und politische Verpflichtung seitens der jeweiligen Staaten anthalten, Massnahmen zu ergreifen, die sicherstellen, dass Menschen mit Behinderung als Bürger ihrer Gesellschaft die gleichen Rechte und Pflichten haben wie die anderen auch.

II- Persönliche Rechte

Menschen mit geistiger Behinderung haben die gleichen persönlichen Rechte wie andere und sollten auf die Konsequenzen und Veranwortlichkeiten aufmerksam gemacht werden, die aus diesen Rechten entstehen.

III-Unterstützung der Familie

Den Familien sollte man eine tragende Rolle einräumen, wenn es um Entscheidungen geht, die ihre Kinder mit geistiger Behinderung betreffen. Das erfordert eine partnerschaftliche Beziehung zwischen den einzelnen Menschen, Familien und Fachleuten . Die Familien sollten zusammen mit den Menschen mit geistiger Behinderung zu Rate gezogen werden und eine wichtige Rolle bei der Gestaltung der Gesetzgebung, Politik und Verfahren, die sich auf diese Menschen auswirken, spielen.

IV-Gesundheit

Menschen mit geistiger Behinderung haben das gleiche Recht auf Leben und Zugang zu Gesundheitsmassnahmen, die ihren Bedürfnissen entsprechen, wie andere Mitglieder der Gesellschaft . Geeignete Gesundheitsdienste für Mutter und Kind können dazu beitragen, Schädigungen und daraus entstehenden Behinderungen vorzubeugen.

V-Integration in die Gemeinschaft

Menschen mit geistiger Behinderung sollen in die Gemeinschaft integriert sein und Zugang zu allen Einrichtungen haben, die den anderen Menschen offenstehen.

VI-Selbstbestimmung

Menschen mit geistiger Behinderung sollten dabei unterstützt werden, ihre eigenen Bedürfnisse und Wünsche in der ihnen möglichen Form der Kommunikation zu äussern, und ihnen sollte mit einem Selbstbestimmungstraining dazu verholfen werden, die Entwicklung auch über das Gemeinwesen hinaus auf örtlicher, nationaler und internationaler Ebene mitzugestalten.

VII-Erziehung

Alle Menschen mit geistiger Behinderung haben das gleiche Recht wie die anderen Mitglieder der Gemeinschaft auf Vollzeiterziehung in ihrer Umgebung . Es soll besonders darauf geachtet werden, dass die Erziehung individuell gestaltet wird und die Fähigkeiten und das Leistungsvermögen jedes einzelnen Menschen berücksichtigt werden.

VIII-Freie Wahl der Wohnform

Menschen mit geistiger Behinderung haben das Recht auf eine Lebensform, wie sie auch andere Mitglieder der Familie oder der Gesellschaft haben . Man sollte alles daran setzen, die Familienbande in jeder Lebenssituation aufrechtzuerhalten.

IX-Juristsche Rechte

Es ist davon auszugehen, dass Menschen mit geistiger Behinderung die Fähigkeit haben, alle juristischen Rechte eines Bürgers ihres Landes wahrzunehmen .Vielleicht brauchen sie Hilfe und Unterstützung bei der Wahrnehmung dieser Rechte, und man muss sie gelegentlich vor der Ausbeutung ihrer Persönlichkeit und Besitzrechte schützen.

X-Beschäftigungs-, Arbeit- und Berufsausbildungsmöglicikeiten

Ein Mensch mit geistiger Behinderung soll die gleichen Möglichkeiten zur Berufsausbildung und Berufsausübung wie andere Menschen haben . Beschäftigung in der Gemeinschaft sollte die erste Wahl sein . Wo dies nicht möglich ist, sollten die Mitgliedersvereinigungen andere Wahlmöglichkeiten, zum Beispiel Kooperativen für Erwachsene mit geistiger Behinderung, zu schaffen versuchen.

XI-Erholung und Freizeit

Menschen mit geistiger Behinderung haben ein Recht, aus dem vollen Angebot an Erholungs- und Freizeitaktivitäten nach Belieben auszuwählen.

XII-Zwischenmenschliche Beziehung

Menschen mit geistiger Behinderung sollen wie andere Menschen in der Gesellschaft Moglichkeiten haben, zwischenmenschliche Beziehungen aufzubauen. Sterilisation allein aufgrund einer geistigen Behinderung ist nicht gerechtfertigt.

XIII-Unterstützung beim Einkommen

Menschen mit geistiger Behinderung und/oder ihre Familien benötigen möglicherweise eine zusätzliche finanzielle Unterstützung, um eine Lebensqualität zu gewährleisten und aufrechtzuerhalten, die dem Rest der Bevölkerung entspricht .

XIV-Ehrenamtliche Mitarbeiter

Die Mitwirkung anderer Menschen in der Gemeinschaft als Freunde, Nachbarn und engagierte Mitbürger ist ein wesentlicher Bestandteil der Gemeindearbeit und der Bedarf daran soll durch persönliche Kontakte, Programme zur Förderung sozialen Bewusstseins in Schulen und Öffentlichkeit und durch die Nutzung der Medien hervorgehoben werden .

XV-Die Rolle der Mitgliedsvereinigungen

Die Mitgliedsvereinigungen sind das Herz von Inclusion International . Von ihnen gehen die Initiativen aus, durch die diese Grundprinzipien bekanntgemacht und die Ziele und Interessen von Inclusion International mit Engagement und Entschlossenheit umgesetzt werden .

XVI-Die Rolle der Regierungen

Inclusion International unterstützt alle Regierungsebenen bei der aktiven Durchsetzung dieser Prinzipien .

XVII-Partnerschaft

Inclusion International fördert bilaterale Partnerschaften zwischen Ländern, die sich in verschiedenen Stadien sozialer und ökonomischer Entwicklung befinden.

XVIII-Forschung

Inclusion International unterstützt geeignete sozialpolitisch orientierte und andere Forschungen auf dem Gebiet der geistigen Behinderung.

XIX-Bewertung und Überwachung von sozialen Einrichtungen

Alle Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung müssen regelmässig überwacht und beurteilt werden . Menschen mit geistiger Behinderung, ihre Eltern und ihre Vereinigungen sollten in vollem Umfang an diesem Vorgang teilnehmen dürfen und auch in die Beratungen und Vereinbarungen miteinbezogen sein, die aus einem solchen Bewertungsverfahren resultieren können.

XX-Revision

Diese Prinzipien sollen durch eine breite Befragung der Mitglieder von Inclusion International überprüft und (evtl. Mit Ergänzungen) in 4-Jahresintervallen anlässlich eines Weltkongresses von Inclusion International neu bestätigt werden .